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#1

Bestimmungen am Po

in Wallerboote 12.02.2016 02:06
von Allroundangler • Mitglied | 59 Beiträge

Moin zusamm,

wer kann mir sagen ob am Po jedes Boot, sprich auch Schlauchi- Auslegeboot versichert sein muss, oder ob es bei der Länge und/oder PS-Zahl eine Grenze gibt unterhalb der es nicht erforderlich ist?

Gruss, Thomas


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#2

RE: Bestimmungen am Po

in Wallerboote 12.02.2016 05:46
von Wolfgang R. • Mitglied | 2.834 Beiträge

Guten Morgen,

ich glaube dass es so ist, da die bisher im Camp geliehenen immer eine Nummer hatten.
.
Als Tip: Schreib doch einfach mal die Campbetreiber an. Die sollten es am besten wissen


Gruß Wolfgang


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#3

RE: Bestimmungen am Po

in Wallerboote 12.02.2016 06:24
von Allroundangler • Mitglied | 59 Beiträge

Ab einer gewissen Grösse müssen sie auf jeden Fall versichert sein. Aber vllt kann man ein kleines Schlauchi mit 5PS einfach so ins Wasser schmeissen?
Morgen auf der Messe laufen bestimmt einige Camper rum die man fragen kann,
Danke, GrT


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#4

RE: Bestimmungen am Po

in Wallerboote 12.02.2016 22:08
von Manuel G. • Mitglied | 2.055 Beiträge

Wende dich doch mal an Martin E (Admin)
Er fährt schon über 10 Jahre erfolgreich an den Po und kann dir sicherlich Info geben.

Oder rufe wie gesagt bei den Camps an an der Strecke wo du hin magst zb:

Waller Welt
Usw...


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#5

RE: Bestimmungen am Po

in Wallerboote 12.02.2016 22:43
von Esox63 • Mitglied | 4.445 Beiträge

Hi
Ich hatte mal eine Kontrolle am Po. Da wurde das Versicherungs-Dokument und das
Libretto verlangt. Alles Papiere, die in Italien vorgeschrieben waren und natürlich
nicht vorhanden, weil die im Camp waren. Ärgerlich und 2 Stunden Theater, will
der Kontrolleur kein Englisch und konnte und mein Italienisch ungenügend.
Erkundige Dich auch bei Deinem Versicherer - der sollte auch Bescheid wissen
oder kann es klären.


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#6

RE: Bestimmungen am Po

in Wallerboote 13.02.2016 10:06
von Walter • Mitglied | 1.223 Beiträge

Brauchst für Schlauchboot ne Versicherung über eine bestimmte Deckungssumme xxx kannst dir von deiner deutschen Versicherung den Schein auf Italienisch ausstellen lassen.


Gruß

Wer fängt, hat Recht!
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#7

RE: Bestimmungen am Po

in Wallerboote 13.02.2016 10:27
von Mario | 1.970 Beiträge

hi,
wenn du ein anderes Boot angemeldet hast kostet das schlauchi allerdings nichts, wenn es als beiboot dabei ist!

Mario


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#8

RE: Bestimmungen am Po

in Wallerboote 14.02.2016 11:01
von Allroundangler • Mitglied | 59 Beiträge

Alles gut zu wissen.

Habe auf der Messe gestern auch noch mit dem Peter von la Motta gesprochen. Er meinte, dass alles was einen Motor hat versichert sein muss. Theoretisch sogar Boote mit E-Motor. Wird in der Regel zwar nicht so eng gesehen, sagte er. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Auch da kam es schon vor,dass ein schlechtgelaunter Carabinieri ein Bussgeld verhängt hat.

Grüsse Thomas


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#9

RE: Bestimmungen am Po

in Wallerboote 15.02.2016 09:08
von Wolfgang R. • Mitglied | 2.834 Beiträge

Die besten Infos gibt's eben doch von den "Insidern" vor Ort


Gruß Wolfgang


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