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#1

Konformitätserklärung

in Wallerboote 07.12.2017 14:36
von Aleksandar • Mitglied | 10 Beiträge

Da ich seit diesem Jahr auf der Suche nach einem Angelboot bin, habe ich mich für eine Firma im Ausland entschieden, die Aluminiumboote herstellt.
Auf diesem Wege habe ich den Bootsbauer gebeten mir eine Kopie der Konformitätserklärung eines seiner gebauten Boote zu schicken um zu prüfen ob diese auch hier in Deutschland annerkannt ist.

Gesagt - getan und heute ab zu WSA um nachzufragen ob die Konformitätserklärung gültig ist.

Darauf hin wurde mir erzählt, dass man seit Dezember 2016 KEINE mehr braucht, lediglich Kaufvertrag für Boot und Motor.

Wollte das nur weitergeben, falls noch einer auf der Suche ist.

Gruss


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#2

RE: Konformitätserklärung

in Wallerboote 07.12.2017 15:10
von martin_oo1 | 471 Beiträge

Die Wasserschutzpolizei wird diese aber sehen wollen

Hab ich selbst schon durch.

Grüße


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#3

RE: Konformitätserklärung

in Wallerboote 07.12.2017 16:58
von TJ • Mitglied | 38 Beiträge

Wobei wenn ein CE auf dem Boot angebracht ist sollte das normalerweise genügen.

Gruß Thomas


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#4

RE: Konformitätserklärung

in Wallerboote 06.02.2018 18:59
von Mainzer • Mitglied | 59 Beiträge

Also dass da einer beim WSA etwas von „seit 2016 nicht mehr notwendig“ faselt, ist m.M. nach kompletter Nonsens!

Das sagt nämlich der WSA:
http://www.wsa-koblenz.wsv.de/schifffahr...serklaerung.pdf

Und hier auch die EU:
http://www.ce-richtlinien.eu/sportboote-richtlinien/

Ich konnte auf jeden Fall in meinem bisherigen Wassersportleben KEIN einziges Boot zulassen (@WSA & ADAC), OHNE den Nachweis der CE-Konformität zu erbringen ...


Weiser Elefant hat sich bedankt!
zuletzt bearbeitet 06.02.2018 19:00 | nach oben springen

#5

RE: Konformitätserklärung

in Wallerboote 07.02.2018 15:35
von CatExtra • Mitglied | 2 Beiträge

In Berlin wird sie DEFINITIV nicht mehr verlangt. Nur die Rechnung oder Kaufvertrag. Kenne persönlich den Fachmann von der Behörde für Produkt,- und Marktsicherheit von dort. Er findet das auch traurig. vor allem, weil es so viele Boote auf dem Markt mit gar keiner oder gefälschter CE-Kennzeichnung gibt


Mainzer hat sich bedankt!
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#6

RE: Konformitätserklärung

in Wallerboote 07.02.2018 19:57
von Mainzer • Mitglied | 59 Beiträge

Danke für Dein Feedback - Da meine letzte Bootszulassung im Jahre 2013 war, habe ich nochmal recherchiert - Und siehe da:
(Quelle: https://www.adac.de/reise_freizeit/wasse...ierung/faq.aspx)

‚Im Zuge der Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder vom 29. November 2016 wurde die Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (Aufhebung des § 7 Absatz 3 KlFzKv-BinSch) geändert und die verpflichtende Einreichung der CE-Konformitätserklärung bei der Beantragung eines amtlichen Bootskennzeichens aufgehoben.‘

Wichtig ist aber, dass das kein Freibrief ist, nicht CE zertifizierte Boote in Verkehr zu bringen:

‚Für die Beantragung eines amtlichen Bootskennzeichens ist somit keine CE mehr erforderlich, sehr wohl muss diese aber nach den aktuellen EU-Regelungen weiterhin an Bord mitgeführt werden. Daraus leitet sich die Verpflichtung des Bootseigners ab, bei Verkauf des Bootes die EU-Konformitätserklärung auszuhändigen.‘

Somit ist auf jeden Fall auch in Zukunft die CE-Konformität vorgeschrieben - Allerdings nicht mehr bei der Zulassung vorzuweisen..


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