in Frankreich
15.03.2012 11:45
von
nnspike
• 112 Beiträge
Für alle Frankreich und Spanienfahrer.
In Frankreich müssen Auto- und Motorradfahrer künftig ein Alkoholtestgerät mitführen. Die Regelung tritt laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) am 1. Juli in Kraft und gilt auch für Touristen; nach einer viermonatigen Eingewöhnungsphase droht bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld von 11 Euro. Passende Einweg-Testgeräte gibt es für rund 1,50 Euro in Apotheken, Diskotheken und an Tankstellen. Mit der Maßnahme will die Regierung gegen die steigende Zahl von Alkoholunfällen vorgehen.
Also, wer im Sommer durch Frankreich fährt sollte daran denken.
Gruß Norbert
Wenn es beißt ist es mir egal in welcher Mondphase wir sind und ob der Luftdruck steigt oder fällt.
in Frankreich
15.03.2012 14:38
von
Esox63
• Mitglied | 4.445 Beiträge
Hallo Forum Ich kläre das mit meinen Mitarbeitern, die im Elsass wohnhaft sind. Derzeit scheint noch viel unklar zu sein (Termin und Umfang und und ...). Ich melde mich, sobald ich zuverlässige Angaben habe. Gruss René
in Frankreich
15.03.2012 17:10
von
Denny S.
• Mitglied | 299 Beiträge
Hi,
ich bezweifle dass sich ein betrunkener vom Autofahren abbringen lässt weil er ein Alkoholtester mit sich führt. Und wer weiß wie genau die Dinger aus der Apotheke sind. Das ist einfach nur lächerlich
mfg Denny
zuletzt bearbeitet 15.03.2012 17:10 |
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in Frankreich
15.03.2012 18:47
von
nnspike
• 112 Beiträge
So ist das halt bei den Franzmännern. Erst saufen, dann ins eigene Röhrchen pusten und sich damit selbst belasten, um danach zur Blutentnahme zu gehen. Ist schon komisch.
Gruß Norbert
Wenn es beißt ist es mir egal in welcher Mondphase wir sind und ob der Luftdruck steigt oder fällt.
in Frankreich
18.03.2012 06:47
von
Kneuer
• Mitglied | 121 Beiträge
Getreu dem Motto: "Ich hab gepustet, musste dann feststellen, dass ich zum Laufen zu blau bin und deshalb musste ich doch heim fahren, Herr Wachtmeister..."
in Frankreich
23.03.2012 20:10
von
Esox63
• Mitglied | 4.445 Beiträge
Hallo Forum Ich habe Heute die Bestätigung aus dem Elsass erhalten, dass diese Regelung auch für Touristen gültig ist. Eine meiner Mitarbeiterinnen hat dies bei der Gendarmerie geklärt . Gültig ist es ab 01. Juli 2012 - trifft mit der Ferienzeit zusammen. Sorry, dass ich nichts besseres vermelden kann. Gruss René