Wallerforum Rhein Main - Das Welsforum für erfolgreiches Wallerfischen an Rhein, Main und den großen Flüssen Europas Forum Übersicht - Neues aus der Szene » Änderung Hessische Fischereiverordnung Wallerforum Rhein Main



#1

Änderung Hessische Fischereiverordnung

in Neues aus der Szene 27.11.2016 20:28
von Kinzfischer82 • Mitglied | 137 Beiträge

Hallo Leute,

ich wollte mal so in die Runde fragen, ob von euch schon mal jemand den neuen Entwurf der Hessischen Fischereiverordnung gelesen hat.

Da sind jetzt ein paar krasse Änderungen drin.

Ich möchte das jetzt einfach mal hier zur Diskussion stellen.

Ich werde auch noch mal von dem ein oder anderen Verband eine Stellungnahme dazu einstellen, je nach dem was ich so finden kann.

Eines nur mal so weit vorweg, jetzt muss jeder maßige Fisch in Hessen der keine Schonzeit hat getötet werden. Vorher war das weicher formuliert.

Viele Grüße aus dem Kinzigtal

Florian

PS: wenn das nicht hier in das Themengebiet passt, bitte umziehen.


Dateianlage:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
Entwurf VO HFischV.pdf Entwurf VO HFischV.pdf

nach oben springen

#2

RE: Änderung Hessische Fischereiverordnung

in Neues aus der Szene 27.11.2016 21:55
von Manuel G. • Mitglied | 2.055 Beiträge

Es wird immer schlimmer.
und das beste wie so oft, die welche es Entscheiden sind meist nicht mal Angler


nach oben springen

#3

RE: Änderung Hessische Fischereiverordnung

in Neues aus der Szene 28.11.2016 08:04
von Kinzfischer82 • Mitglied | 137 Beiträge

So hier mal der Originaltext zum §10 in dem, zum einen das verwenden des lebenden Köderfischs verboten ist und zum anderen das zurücksetzen geregelt ist.

ALTFASSUNG

§ 10 Allgemeine Schutzbestimmungen

(1) Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder zum Fischfang ist verboten.

(2) Die Entnahme von Fischnährtieren ist verboten. Für Zwecke der amtlichen Prüfung der Gewässergüte oder Feststellung der
Gewässerbeschaffenheit sowie für saprobielle Gewässeruntersuchungen im Rahmen von Forschung und Lehre und der Gewässerbewirtschaftung ist die Entnahme erlaubt.

(3) Fischen in der Absicht, die Fische ohne vernünftigen Grund nach dem Fang wieder auszusetzen, ist verboten.

(4) Die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen zur Wasserentnahme und von Triebwerken haben sicherzustellen, dass die lichte Stabweite der Rechenanlagen höchstens 15 Millimeter beträgt, soweit nicht gleichwertige Verfahren verwendet werden, die das Eindringen von Fischen verhindert, für die tierschutzgerechte, schadlose Abwanderungsmöglichkeit für sämtliche Fischarten in das Unterwasser sorgen und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Die obere Fischereibehörde kann im Einzelfall erhöhte Mindestanforderungen an die Schutzvorrichtung und die Ableitung festsetzen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Bei Anlagen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bestanden und nicht die Anforderungen des Satz 1 erfüllen, ordnet die obere Fischereibehörde die erforderlichen Maßnahmen an. Abweichend von der in Satz 1 genannten lichten Stabweite gelten Fischteiche und Fischbehälter im Sinne des § 1 Nr. 2 des Hessischen Fischereigesetzes als ständig abgesperrt, wenn der Abstand zwischen den Gitterstäben oder die Maschenweite von Netzen zwei Zentimeter nicht überschreiten.

ÄNDERUNG:

§ 10 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 werden die Wörter „lebender Wirbeltiere“ durch „von Krebsen oder lebenden Wirbeltieren“ ersetzt.

b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Das Zurücksetzen eines Fisches nach dem Fang ist verboten. Das gilt nicht für
Fische, die einem Fangverbot nach § 1 oder § 2 Abs. 1 Satz 1 oder in einem nach § 39
des Hessischen Fischereigesetzes ausgewiesenen Schonbezirk unterliegen.“


Diese ganze Änderung ist ne ganz heiße Kiste.
Bisher konnte man in Hessen sich noch über einen vernünftigen Grund für das Zurücksetzen streiten und die einzelnen Fischereirechteinhaber konnten Regelungen treffen aber jetzt geht das nicht mehr.
Das ist mehr wie bedenklich.

Gut finde ich ganz ehrlich, dass man erstmals ein Entnahmefenster (bei der Forelle) eingeführt hat. Dieses müsste man nur konsequent für viele weitere Arten (bzw. alle Arten) einführen.


nach oben springen

#4

RE: Änderung Hessische Fischereiverordnung

in Neues aus der Szene 28.11.2016 20:04
von Salagou • Mitglied | 678 Beiträge

wow...so wird es immer genauer :-/ und man kann sich schlecht raus reden


nach oben springen



Besucher
0 Mitglieder und 15 Gäste sind Online

Wir begrüßen unser neuestes Mitglied:
Besucherzähler
Heute waren 261 Gäste , gestern 339 Gäste online

Forum Statistiken
Das Forum hat 7951 Themen und 80172 Beiträge.

Heute waren 0 Mitglieder Online:




Mitglieder | Wer ist Online? | FAQ & Impressum

Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de